Ihr Bausachverständiger für Gelsenkirchen und Umgebung

Thomas Buchholz
Bausachverständiger und Baugutachter
Heistraße 10245891 Gelsenkirchen
Tel: 0209 519 566 40
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Qualifikation
Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
Zertifizierter Sachverständiger für Feuchte- & Schimmelpilzschäden gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu

Christian Richter
Bausachverständiger und Baugutachter
Laarmannshof 2945883 Gelsenkirchen
Tel: 0209 519 566 40
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Qualifikation
- Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk bestellt durch die Handwerkskammer Münster
- Bausachverständiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
- Bausachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
- Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
- Energieberater im Dachdeckerhandwerk (Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks)


Marco Allekotte
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 0209 519 566 40Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Dipl. Ing. Architekt
- Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
- Bausachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
- Baugutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV Rheinland)
- Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW
- Operator für Bauthermografie mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde

Johannes Wiegers (M.Sc.)
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 0209 519 566 40Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Bauingenieur- Master of Science
- Bausachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV Rheinland)
- Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV Rheinland)

Thomas Buchholz
Bausachverständiger und Baugutachter
Verbindungsstraße 1a45883 Gelsenkirchen
Tel: 0209 519 566 40
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Qualifikation
Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
Zertifizierter Sachverständiger für Feuchte- & Schimmelpilzschäden gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Gelsenkirchen stehen Ihnen:
- Dipl.-Ing. Herr Thomas Buchholz
- Herr Christian Richter
- Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Marco Allekotte
- Herr Johannes Wiegers (M.Sc.)
- Dipl.-Ing. Herr Thomas Buchholz
Bausachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Bausachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Bausachverständiger
Die Bezeichnung Bausachverständiger ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Bausachverständiger bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Bausachverständiger bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Bausachverständiger muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Bausachverständiger kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Bausachverständiger für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Bausachverständiger durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Bausachverständiger ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Bausachverständiger erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Bausachverständiger ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Thomas Buchholz, Herr Christian Richter, Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Marco Allekotte, Herr Johannes Wiegers (M.Sc.), Dipl.-Ing. Herr Thomas Buchholz, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Gelsenkirchen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Gelsenkirchen kommen bzw. sich nicht in Gelsenkirchen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!