Baugutachter Gelsenkirchen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Thomas Buchholz Gelsenkirchen
Dipl.-Ing.

Thomas Buchholz

Bausachverständiger und Baugutachter

Heistraße 102
45891 Gelsenkirchen
Tel: 0209 519 566 40
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Qualifikation

  • Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ISO 17024 – certcouncil.eu

  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ISO 17024 – certcouncil.eu

  • Zertifizierter Sachverständiger für Feuchte- & Schimmelpilzschäden ISO 17024 – certcouncil.eu

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (Architekt) Marco Allekotte Gelsenkirchen
Dipl.-Ing. (Architekt)

Marco Allekotte

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0209 519 566 40
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Qualifikation

  • Dipl. Ing. Architekt
  • Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Johannes Wiegers (M.Sc.) Gelsenkirchen

Johannes Wiegers (M.Sc.)

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0209 519 566 40
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Qualifikation

  • Bauingenieur- Master of Science
  • Bausachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV Rheinland)
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV Rheinland)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Gelsenkirchen stehen Ihnen:

  • Dipl.-Ing. Herr Thomas Buchholz
  • Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Marco Allekotte
  • Herr Johannes Wiegers (M.Sc.)
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Thomas Buchholz, Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Marco Allekotte, Herr Johannes Wiegers (M.Sc.), können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Gelsenkirchen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Gelsenkirchen kommen bzw. sich nicht in Gelsenkirchen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

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Ein telefonisches Vorgespräch ist bei uns kostenlos! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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Hinweis: Die Abgabe einer Anfrage ist für Sie unverbindlich und kostenlos!

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